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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma di sein GmbH, Neumoosstr. 20, 6023 Rothenburg

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge, gelten für alle Verträge der Firma

di sein GmbH, die darauf verweisen. Diese AGB werden insbesondere dann zur Anwendung gebracht, wenn ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) abgeschlossen wird. 

 

1. Für Werkverträge gelten die Art. 363 ff. OR. Bei Werkverträgen (Bauwerk), gilt daneben die SIA -Norm 118 (Ausgabe 2013), wobei die SIA-Norm 118 bei diesen Verträgen dem OR in der Rangfolge vorgeht. Die SIA- Norm 118 gilt als integrierender Vertragsbestandteil. 

 

2. Die vorliegende AGB stellen einen integrierenden Bestandteil des individuellen Werkvertrages dar. Mit Abschluss des Werkvertrages anerkennt der Besteller diese AGB vollumfänglich. Sollten zwischen den vorliegenden AGB und dem individuellen Werkvertrag Widersprüche bestehen, so ist die im Werkvertrag enthaltene Regelung massgebend. Generell gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:

 

2.1 der Werkvertrag

2.2 diese AGB

2.3 SIA-Norm 118

2.4 Das OR

 

3. Auf Wunsch eigens hergestellte Muster, ohne nachfolgenden Auftrag, werden mit CHF 150.- inkl. MwSt./Stück in Rechnung gestellt.
(Muster, SIA-N
orm 118, Art 138, Abs. 2)
 

4. Spätestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn, müssen die Flächen sowie die Farbtöne schriftlich oder per E-Mail definiert sein. 
Arbeiten, Materialbestellungen und sonstige Aufwände, die vor Bekanntgabe einer Bestellungsänderung vorgenommen und wegen der Änderung nutzlos werden, sind der Firma di sein GmbH zu entschädigen. Die nutzlos geworden Arbeiten werden nach Werkvertrag vergütet.
(Pflichten des Bauherrn, SIA-Norm 118, Art. 85, Abs. 3)

 

5. Die neugestalteten Wand- und Bodenflächen werden mit einem 2K Siegel appliziert. Die Flächen sind nach 24 Stunden begehbar und können nach 3 Tagen fachgerecht abgedeckt werden. Der Waser Aufschlag wird nach 5 Tagen und eine vollständige Aushärtung nach 20 Tagen erreicht.   
In dieser Zeit darf kein Nebenunternehmer diese Flächen betreten oder bearbeiten. 
Diese Flächen müssen absolut staub- und tritt frei bleiben. Die Trocknungszeiten sind im Bauprogramm zu berücksichtigen. Nach der Einhaltung der Trocknungszeiten wird der Belag durch die Bauherrschaft oder Auftraggeber abgenommen und schriftlich dokumentiert. Erst danach dürfen weitere Handwerksarbeiten von Nebenunternehmern erfolgen. Handwerker welche nach der Aushärtungszeit von fünf Tagen, auf den fertigen Wand- und Bodenbelägen Arbeiten ausführen, haften für sämtlich anfallenden Schäden. 
Bei Missachten dieser Pflichten, lehnt die Firma di sein GmbH sämtliche Garantieansprüche (
Abnahme Gegenstand und Wirkung SIA-Norm 118, 157 Abs.2) sowie (Begriff des Mangels SIA- Norm 118, Art. 166) ab. 

 

6. Die Bauleitung hat der Firma di sein GmbH einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ist absehbar, dass das Bauprogramm aufgrund des Baufortschritts eines Nebenunternehmers nicht eingehalten werden kann, muss die Firma di sein GmbH frühzeitig informiert werden. Wird dies unterlassen und die Firma di sein GmbH kann nicht ihren geplanten Arbeiten gemäss Bauprogramm nachgehen, so kann di Firma di sein GmbH dies in Rechnung stellen. (Fahrtzeit im vereinbarten Regieansatz). 
(Einhaltung der Fristen, Pflichten der Bauleitung, SIA-Norm 118 Art. 94)

(Einhaltung der Fristen, Pflichten des Unternehmers SIA-Norm 118, Art. 95 Abs. 2-3)

 

7. Bei der Erstellung der hochwertigen Flächen, wird ausschliesslich mit Rohmaterialien gearbeitet. Um diese Materialien für die geplanten Arbeiten zu generieren, wird der Bauherrschaft bei Baustart 40% der Auftragssumme/Offert Summe in Rechnung gestellt. Zahlbar innert 15 Tagen. Nach Arbeitsfortschritt wird eine weitere Teilzahlung in Rechnung gestellt. Diese Zahlung ist innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu leisten. 
(Abschlagszahlungen SIA-Norm, Art.144 Abs. 1-5)
Werden die Zahlungen nicht Vertragsgemäss geleistet, so wird der Firma di sein GmbH ein Verzugszins geschuldet. (OR Art. 104)

 

8. Offerten werden kostenlos von der Firma di sein GmbH ausgearbeitet. Wenn diese Offerten als Grundlage für Ausschreibungen durch Planer/Bauleiter/Architekten verwendet werden, so verlangt die Firma di sein GmbH 5% der Offert Summe exkl. MwSt. als Entschädigung. Sämtliche technischen Ausführungen, welche in den Offerten enthalten sind, beziehen sich auf das jeweilige Objekt und sind somit geistiges Eigentum der Firma di sein GmbH. Diese dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Firma di sein GmbH an Dritte ausgehändigt werden.
 

9. Die Bauherrschaft gewährt der Firma di sein GmbH (Bauseitig und kostenlos) folgende Leistungen:
-Zufahrt zur Baustelle (Andernfalls hat der Auftraggeber die zusätzlichen Transportkosten zu tragen)
-Parkmöglichkeit (in der Nähe der Baustelle)
-Stromanschluss 220 Volt/9A
-Wasseranschluss
-Misch und Lagerplatz (Raumtemperatur)
-Lift für die Materialtransporte (falls es sich um Arbeitsausführungen in den oberen Etagen handelt und ein Lift vorhanden ist).

 

10. Der Zementspachtel, welcher die Firma di sein GmbH verwendet, besteht aus natürlichen Rohstoffen, welche durch schwankende Luftfeuchtigkeit/Temperatur, zu Farbveränderungen führen können. Alle Fenster in den Ausführungsbereichen müssen geschlossen bleiben. Ebenso können Wolkenbildungen in den Flächen sichtbar sein. Es ist möglich, dass es bei abweichender Raumtemperatur zu Farb-, sowie zu Struktur- Abweichungen kommen kann. Zementbeläge sind diffusionsfähig, daher raten wir von einer dampfsperrenden Abdeckung ab. (Farbliche Veränderungen können irreversibel bleiben). 

 

11. Die Firma di sein GmbH übernimmt keine Untergrundtoleranzen. Die Untergründe müssen den SIA Normen 251 und 252 entsprechen. Unebenheiten können nicht toleriert werden und müssen vom Besteller bzw. dem zuständigen Unternehmen behoben werden. Durch die Verwendung von rostfreien Profilen, können bei den Fugen Erhöhungen entstehen. Ansatzstellen durch Stahlkellen, Unebenheiten sowie Strukturunterschiede können im End Belag ersichtlich sein. Diese Untergrund Beschaffenheit sind von der Mängelrüge und jeglicher Haftung der Firma di sein GmbH ausgeschlossen. 

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